Karten

Bei Veranstaltungen mit Veranstaltungsort in Deutschland gilt: Der ausgewiesene Teilnehmerbeitrag ist ein Bruttobetrag und nach §4 Nr. 22 UStG steuerfrei. Der Bewirtungsanteil unterliegt der Umsatzsteuer, dieser wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Bei Veranstaltungen mit Veranstaltungsort im Ausland gilt: Der ausgewiesene Teilnehmerbeitrag ist ein Nettobetrag, zuzüglich der am jeweiligen Veranstaltungsort geltenden Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen.

Bei Onlineveranstaltungen gilt: Der ausgewiesene Teilnehmerbeitrag wird ohne Umsatzsteuer berechnet, für Teilnehmer aus dem Inland (Deutschland) ist er nach nach §4 Nr. 22 UStG steuerfrei, für Teilnehmer aus dem Ausland findet das reverse charge Verfahren Anwendung.

Keine Übersetzung verfügbar

Teilnahme an Begleitprogrammen

ja
nein
geselliges Beisammensein - 14. Mai 2024 (0 €)
free
ja
nein
Abendveranstaltung - Schifffahrt auf dem Rhein - 15. Mai 2024 (0 €)
free
* = Pflichtfelder