Karten

Bei Veranstaltungen mit Veranstaltungsort in Deutschland gilt: Der ausgewiesene Teilnehmerbeitrag ist nach §4 Nr. 22 UStG steuerfrei. Der im Teilnehmerbeitrag enthaltene Bewirtungsanteil unterliegt der umsatzsteuerlichen Regelbesteuerung in Höhe von 19% und wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.

Bei Veranstaltungen mit Veranstaltungsort im Ausland gilt: Der ausgewiesene Teilnehmerbeitrag ist ein Nettobetrag. Die Umsatzsteuer richtet sich nach den steuerrechtlichen Vorschriften des jeweiligen Veranstaltungslandes.

Bei Onlineveranstaltungen gilt: Der ausgewiesene Teilnehmerbeitrag wird ohne Umsatzsteuer berechnet, für Teilnehmer aus dem Inland (Deutschland) sowie für Privatpersonen mit Wohnort im Ausland ist er nach §4 Nr. 22 UStG steuerfrei. Für Teilnehmer mit Unternehmenssitz im Ausland findet das Reverse-Charge Verfahren Anwendung. Bei Unternehmen mit Sitz in der EU ist für die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens eine gültige USTID anzugeben.

Teilnahme an Begleitprogrammen

ja
nein
Teilnahme Abendveranstaltung am 22. April 2026 (0 €)
free
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